# Was tun, wenn ein Mitglied verstorben ist?

Quelle: https://hilfe.fit-inn-trier.de/artikel/was-tun-wenn-ein-mitglied-verstorben-ist · Thema: Mitgliedschaft · Aktualisiert am 2026-01-17

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer eine schwere Zeit. Wir möchten Ihnen in dieser Situation zur Seite stehen und Ihnen helfen, die notwendigen Schritte zu unternehmen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie tun können, wenn ein Mitglied unseres Fitnessstudios verstorben ist.

### **Benachrichtigung**

Als erstes sollten Sie uns über den Verlust informieren. Sie können uns entweder über das [Kontaktformular](https://fit-inn-trier.de/kontakt) auf unserer Website oder per E-Mail an [info@fit-inn-trier.de](mailto:info@fit-inn-trier.de) eine Nachricht zukommen lassen. Bitte geben Sie dabei den Namen des verstorbenen Mitglieds an und fügen Sie eine Kopie des Totenscheins bei.

### **Kündigung des Vertrags**

Wir möchten Ihnen in dieser schweren Zeit entgegenkommen und bieten Ihnen an, den Vertrag des verstorbenen Mitglieds zu kündigen. Bitte teilen Sie uns dies in Ihrer Benachrichtigung mit und fügen Sie gegebenenfalls eine Kopie des Kündigungsschreibens bei.

### **Rückerstattung von Beiträgen**

Wenn das verstorbenen Mitglied bereits Beiträge für die kommenden Monate bezahlt hat, werden wir Ihnen diese selbstverständlich zurückerstatten. Bitte geben Sie uns hierfür Ihre Bankverbindung an, damit wir die Rückerstattung veranlassen können.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel weiterhelfen konnten und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Unser herzliches Beileid gilt Ihnen und Ihrer Familie.

In tiefer Trauer,

Das Team von Fit Inn Trier
